· Fachbeitrag · Testament
Unternehmertestament: Erbengemeinschaft vermeiden
von RA Holger Siebert, FA Erbrecht und Steuerrecht, Alsfeld
| Ein Unternehmertestament ist immer erforderlich, wenn eine lebzeitige Unternehmensnachfolge noch nicht abgeschlossen ist. Dabei ist das Unternehmertestament keine eigenständige Testamentsform. Vielmehr geht es um die Gestaltung der letztwilligen Verfügung eines Unternehmers. Es ist den Besonderheiten Rechnung zu tragen, die aus einem Unternehmen im Nachlass erwachsen. Der Beitrag zeigt, warum und wie Sie Erbengemeinschaften vermeiden können. |
1. Aufgaben des Unternehmertestaments
Wie bedeutsam eine letztwillige Verfügung eines Unternehmers ist, hängt von der Nachfolgestrategie ab. Bei einer langfristig angelegten Konzeption bildet das Unternehmertestament den letzten Baustein der Vermögensüberleitung. Zuvor hat der Unternehmer Verantwortung und Teile des Vermögens stufenweise im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nachfolgende Generation übertragen. Es kann aber auch erforderlich sein, Vermögen und Leitungsverantwortung auf erbrechtlichem Wege zu übertragen. Das ist z.B. der Fall, wenn Abkömmlinge noch zu jung sind, um im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bedacht und mit unternehmerischer Verantwortung betraut zu werden. Eine andere Bedeutung hat das Unternehmertestament, wenn es die Folgen des vorzeitigen, unerwarteten Unternehmertodes regeln soll. Ein solches „Soforttestament“ dient dem Ziel, die Folgen abzufedern, die aus dem Eintritt der gesetzlichen Erbfolge resultieren können.
BEACHTEN SIE | Beim Unternehmertestament sind im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Regelungen zu finden, die auf den Erblasser, sein Vermögen, seine Erben und ganz besonders auf sein Unternehmen individuell und zukunftssicher zugeschnitten sind (Frhr. von Hoyenberg, RNotZ 07, 377 ff.). |
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