24.07.2019 · Fachbeitrag · Testamentsauslegung
Erbeinsetzung versus Auswahl- bzw. Hausratsvermächtnis
| Ein Testament mit dem Inhalt, dass die Ehefrau nach dem Tod des Erblassers aus dessen Besitz „nehmen oder behalten kann, was immer sie auch will“ ist keine Erbeinsetzung. Denn es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Übertragung des gesamten Vermögens oder wenigstens eines substanziellen Teils des Vermögens gewollt gewesen sein könnte (OLG Bamberg 6.5.19, 3 W 16/19, Abruf-Nr. 209034 ). |
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