01.02.2016 · Fachbeitrag · Umfang des Nachlasses
Vererblichkeit eines Facebook-Accounts
| Nach Ansicht des LG Berlin können die Eltern als Erben einer minderjährigen Verstorbenen von Facebook die Zugangsdaten zu deren Benutzerkonto herausverlangen. Die Gedenkzustands-Richtlinie, wie sie Facebook vor 2014 verwandt habe, sei unwirksam. Es benachteilige die Nutzer bzw. deren Erben unangemessen, wenn eine beliebige Person der Facebook-Freundesliste veranlassen könnte, dass das Profil des Nutzers in den Gedenkzustand versetzt werde, und wenn dies auch von den Erben nicht rückgängig gemacht werden könne (LG Berlin 17.12.15, 20 O 172/15, Abruf-Nr. 146218 ). |
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