· Nachricht · Urkunden
Nachweis der Rechtsnachfolge in Erkenntnisverfahren durch Urkunden, die auf Europäisches Nachlasszeugnis schließen lassen
| Das LG Frankfurt war im Verfahren um mögliche Ansprüche aus Anwaltshaftung mit dem Nachweis der Rechtsnachfolge im Erkenntnisverfahren befasst. |
Die Kläger behaupten in einem Schadenersatzprozess, alleinige Erben ihrer Mutter zu sein. Als solche nehmen sie den beklagten Rechtsanwalt auf Schadenersatz in Anspruch. Dieser hat die Rechtsnachfolge der Kläger vonTodes wegen und die ihm vorgeworfene Pflichtverletzung in Abrede gestellt.
In der mündlichen Verhandlung haben die Kläger zum Nachweis ihrer Erbenstellung eine Kopie über eine Eintragungsbekanntmachung an einem Grundstück vorgelegt. In dieser Kopie sind die Kläger als Eigentümer des Grundstücks in Erbengemeinschaft angegeben und als Grundlage der Eintragung ist ein Europäisches Nachlasszeugnis vom 27.6.22, ausgestellt durch einen Wiener Notar, angegeben.
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