· Fachbeitrag · Verkehrswertgutachten
Keine Klage gegen Gutachterausschuss auf Nachbesserung eines Verkehrswertgutachtens
von RA Dr. Michael Zecher, FA Erbrecht und FA Familienrecht, Anwaltskanzlei Dres. Zecher und Coll., www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de
| Ist in einer letztwilligen Verfügung bestimmt, dass ein Übernahmewert bei Uneinigkeit der Beteiligten durch ein Gutachten des Gutachterausschusses bestimmt werden soll, so kommt eine Überprüfung dieses Gutachtens durch das Verwaltungsgericht nicht in Betracht. Für eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen den Gutachterausschuss fehlt das Rechtsschutzbedürfnis. So urteilte der VGH Baden-Württemberg. |
Sachverhalt
Dem Bruder der Klägerin wurde erbvertraglich ein Übernahmerecht zugewandt. Zur Ausübung des Übernahmerechts ist u. a. Folgendes im Erbvertrag angeordnet:
|
(…) Bei Ausübung des Übernahmerechts gilt Folgendes:
(…) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig