· Fachbeitrag · Vertragserbe
Anspruch auf Herausgabe einer verschenkten Wiese aus einer (künftigen) Erbmasse
von RA Dr. Gudrun Möller, FA Familienrecht, Münster
| Erben können ein aus der (künftigen) Erbmasse verschenktes Grundstück herausverlangen. Das OLG Hamm zeigt, wie es geht. |
Sachverhalt
Der Erblasser (E) und seine Frau (M) waren Eigentümer eines Grundstücks, das aus einem bebauten Teil und einer Wiese bestand. Mit notariellem Erbvertrag setzten sich E und M wechselseitig zu Erben ein. Unter Ziff. V heißt es: „Nach dem Tod des Längstlebenden soll unser Sohn N … das (Grundstück +) Haus erhalten. Das weitere Vermögen soll unter den (weiteren) 3 Kindern zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.“ Bei den in Klammern zitierten Passagen handelt es sich um handschriftliche Ergänzungen. In einer Reinschrift ohne Ergänzungen heißt es unter Ziff. V: „Nach dem Tode des Längstlebenden soll unser Sohn N … das Grundstück erhalten. (…).“ Der N hatte sich bereit erklärt, im Haus der Eltern zu verbleiben, um ihnen im Alter beiseitestehen zu können.
Das Grundstück wurde in zwei Parzellen geteilt, eine mit dem Wohnhaus (Flurstück 1), eine mit Wiesenfläche (Flurstück 2). Mit notariellem Vertrag übertrugen E und M das bebaute Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf den N. Nach dem Tod der M übertrug der E mit notariellem Vertrag auch das Wiesengrundstück schenkweise auf den N. E gab eine eidesstattliche Erklärung ab, dass dies so mit M vereinbart gewesen sei.
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