· Fachbeitrag · Adoption
Voraussetzungen und Konsequenzen einerErwachsenenadoption als Gestaltungsmittel (Teil 2)
von RA und Notar Dr. Ralf Laws, FA Steuerrecht und Arbeitsrecht, Fachberater für Unternehmensnachfolge, LL. M. M.M., Brilon
| Im ersten Teil des Beitrages in EE 21, 205 wurden die verschiedenen Arten der Adoption sowie die Voraussetzungen der Erwachsenenadoption erläutert. Daran anknüpfend befasst sich der zweite Teil mit den zivil- und steuerrechtlichen Folgen der Adoption und dem Adoptionsverfahren. |
1. Wesentliche zivilrechtliche Folgen der Adoption
Eine Adoption darf nie für sich allein betrachtet werden. Auch die weiteren mit der Herstellung einer Verwandtschaftsbeziehung verbundenen Folgen einer Adoption sind zu berücksichtigen. Diese sind ggf., soweit möglich, vertraglich zu regeln. Aufgrund der mannigfaltigen Sachverhaltskonstellationen werden hierzu nur beispielhaft folgende Konsequenzen angesprochen:
Erbrechtlich ist die Adoption keine Einbahnstraße. Hierdurch wird vielmehr zwischen dem Angenommenen und dem Annehmenden ein wechselseitiges Erb- und Pflichtteilsrecht begründet. Zudem bleibt bei der Erwachsenenadoption das Erbrecht gegenüber den leiblichen Verwandten unberührt (§ 1770 Abs. 2 BGB). Hierin liegt z. B. die Gefahr, dass Vermögen der Annehmenden, also aus der Adoptivlinie, beim Tod des Angenommenen in dessen leibliche Verwandtschaft abwandert, was durch eine letztwillige Verfügung verhindert werden kann.
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