· Fachbeitrag · gemeinschaftliches Testament
OLG Bremen: Überlebender Ehegatte kann die Erbschaft wirksam ausschlagen
von RA Holger Siebert, FA Erbrecht und Steuerrecht, Alsfeld
(OLG Bremen 1.8.12, 5 W 18/12, DNotI-Report 12, 178, Abruf-Nr. 123902) |
Sachverhalt
Die Ehegatten M und F setzten sich in einem 1981 notariell errichteten gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu alleinigen Vollerben und eine Tochter zur Schlusserbin ein. Nach ihrer Trennung schlossen M und F 2001 vor dem AG, ohne persönlich anwesend zu sein, durch ihre Parteivertreter einen gerichtlichen Vergleich (Trennungsvereinbarung). Hierin hoben sie unter anderem das gemeinschaftliche Testament auf.
M und F testierten neu. F bestimmte 2007 durch handschriftliches Testament ihr Patenkind P zu ihrer Alleinerbin. M setzte 2006 mit notariellem Testament seine neue Lebensgefährtin als Alleinerbin ein. F verstarb 2009. Nach ihrem Tod beantragte P einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein.
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