· Fachbeitrag · Interessenkollision
Widerstreitende Interessen im Erbrechtsmandat: kritische Konstellationen und Praxisempfehlungen
von RA Holger Siebert, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, Berlin
| § 43 a Abs. 4 BRAO verbietet dem Anwalt bekanntermaßen ein Tätigwerden bei widerstreitenden Interessen. Gerade bei erbrechtlichen Mandaten kann sich eine solche Interessenkollision in unterschiedlichen Konstellationen ergeben. Dieser Beitrag dient als ein Leitfaden, worauf der Anwalt achten und wie er sich verhalten sollte. |
Bei erbrechtlichen Sachverhalten kommt der Anwalt in unterschiedlichen Konstellationen in die Versuchung, mehrere Beteiligte vor dem Hintergrund gemeinsamer Interessen auch gemeinsam zu beraten bzw. zu vertreten. Im Erbrecht verbergen sich eine Vielzahl von Interessenkollisionen. Die folgenden Konstellationen sind besonders praxisrelevant.
1. Ehegattentestament
Die Beratung von Ehegatten zur Abfassung eines Ehegattentestaments wird im Grundsatz gemeinhin für zulässig erachtet. Gleichwohl gibt es auch hier neuralgische Punkte.
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