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  • · Fachbeitrag · Patchwork-Familie

    Gestaltung letztwilliger Verfügungen bei der „einfachen“ Patchwork-Familie

    von RA Uwe Gottwald, VRiLG a.D., Vallendar

    | Der Anteil an Patchwork-Familien steigt. Dies ist auch für die erbrechtliche Praxis bedeutsam. Der folgende Beitrag zeigt Gestaltungsmöglichkeiten bei der „einfachen“ Patchwork-Familie. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass nur einer der beiden neuen Ehegatten/Partner (fast immer die Mutter) ein oder mehrere Kinder in die neue Ehe oder Lebensgemeinschaft einbringt. In dieser Familie geht es im erbrechtlichen Sinn im Wesentlichen um die Frage des Verhältnisses des Kinds bzw. der Kinder zu dem neuen Elternteil (Stiefelternteil). |

    1. Beteiligung des Lebensgefährten am Nachlass

    Zielvorstellung der Beteiligten ist, dass nach dem Tod der Frau auch der neue Partner erben soll.

     

    • Beispiel 1

    Frau (F) bringt einen nichtehelichen Sohn (S) in die Beziehung mit ihrem Lebensgefährten (M) ein. F und M sehen von einer Eheschließung ab.