· Fachbeitrag · Patchworkfamilie
Erbrechtliche Konsequenzen und sinnvolle Nachfolgegestaltung bei der Patchworkfamilie
von RA Holger Siebert, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, Berlin
| Laut Familienmagazin „Eltern“ ist die sog. Patchworkfamilie auf dem Vormarsch. Gleichwohl es gesicherte Statistiken hierzu nicht gibt, ist diese Form des Zusammenlebens mittlerweile jedenfalls signifikant verbreitet. Aus erbrechtlicher Perspektive bietet eine Patchworkfamilie besondere Herausforderungen, mit denen sich dieser Beitrag befasst. |
1. Die „Patchworkfamilie“ und Reaktionen des Gesetzgebers
Eine Patchworkfamilie nach der hier verwendeten Betrachtung ist eineFamilie, bei der mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Familie mit eingebracht hat. In vielen Fällen bringen beide Elternteile Kinder mit in die neue Beziehung, aus der dann möglicherweise noch gemeinsame Kinder hervorgehen. Der Gesetzgeber hat im Rahmen folgender Feinjustierungen versucht, auf solche Entwicklungen zu reagieren:
- Einbenennung gemäß § 1618 BGB
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