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  • · Fachbeitrag · Stiftung

    Übertragung von Vermögenswerten an eine unselbstständige Stiftung (Teil 1)

    von RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg

    | Die unselbstständige Stiftung ist bei kleineren Stiftungsvermögen bis etwa 300.000 EUR besonders attraktiv und praxishäufig, denn für den Stifter ergeben sich bei einer Stiftungsgründung eine Vielzahl von Vorteilen. Dieser zweiteilige Beitrag stellt Ihnen das Gestaltungsmittel der unselbstständigen Stiftung vor und gibt Ihnen dazu Musterformulierungen zur Errichtung und Ausgestaltung der Stiftung an die Hand. |

    1. Grundlagen, Motive und Vorteile

    Bei Errichtung einer unselbstständigen Stiftung werden Vermögenswerte an eine natürliche oder juristische Person mit der Maßgabe übertragen, diese Vermögenswerte dauerhaft zur Verfolgung eines vom Stifter festgelegten Zwecks zu nutzen. Das Vermögen wird also an einen Dritten, den Stiftungsträger, übertragen, der es getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu verwalten hat. Die unselbstständige Stiftung ist selbst nicht rechtsfähig; es entfallen staatliche Anerkennung und Aufsicht. Da die unselbstständige Stiftung zudem die bestehenden Strukturen des Stiftungsträgers nutzen kann, ist der für die Stiftung entstehende Verwaltungsaufwand gering. Daraus resultiert eine erhöhte Effizienz des eingesetzten Vermögens für den Stiftungszweck.

     

    a) Steuerliche Vorteile bei Errichtung der Stiftung

    Stellt der Stifter bei Errichtung der Stiftung zu seinen Lebzeiten Stiftungskapital bereit, welches wegen der Vermögensbindung gem. § 61 AO dauerhaft gemeinnützigen Zwecken gewidmet bleibt, kann er das zugewendete Stiftungskapital als Spende im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge undunter Beachtung des Spendenabzugsverfahrens nach § 10 b EStG geltend machen (siehe weiter unter Ziffer 2.c.).