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  • · Fachbeitrag · Stiftungen

    Die Familienstiftung nach der Reform des Stiftungsrechts (Teil 3)

    von RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg

    | Die vorherigen beiden Teile dieses Beitrages haben wichtige Grundlagen und erste Musterregelungen zur Gründung einer Familienstiftung unter Berücksichtigung der zum 1.7.23 in Kraft getretenen Änderungen des BGB dargestellt. Der dritte und letzte Teil stellt die verbleibenden Regelungen der Mustersatzung im Lichte der Reform dar. |

     

    § 7 Aufgaben des Vorstands

    • (1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung entsprechend den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben und unter besonderer Berücksichtigung des Willens des Stifters.
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