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  • · Nachricht · Testamentsauslegung

    Vorversterben einer eingesetzten Alleinerbin: Es gilt die gesetzliche Erbfolge

    | Ist die testamentarisch eingesetzte und der Erblasserin persönlich nahestehende Alleinerbin vorverstorben, und finden sich im Testament keine Hinweise auf einen Ersatzerben, gilt die gesetzliche Erbfolge, und das Geld geht im Zweifel an den Staat. Eine Ersatzerbenstellung des Ehemanns der als Alleinerbin Eingesetzten kommt nur dann in Betracht, wenn sich für seine Erbeinsetzung im Testament Anhaltspunkte finden, OLG München 19.12.12, 31 Wx 372/11. |

     

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    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20M%FCnchen&Datum=19.12.2012&Aktenzeichen=31%20Wx%20372/11

    Quelle: ID 37608070