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  • · Nachricht · Testamentsgestaltung

    Basiswissen: Enterbung

    | Für eine Enterbung reicht es aus, wenn der Erblasser in seinem Testament anordnet, dass eine bestimmte Person als Erbe ausgeschlossen sein soll. Als Folge wird die enterbte Person von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Die Angabe einer Begründung ist nicht notwendig, und im Zweifel erstreckt sich die Entscheidung auch auf die Abkömmlinge der enterbten Person. |

     

    Den nächsten Angehörigen, also den Kindern, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers, stehen allerdings im Fall der Enterbung Pflichtteilsansprüche zu. Dieses Pflichtteilsrecht kann der Erblasser seinen nächsten Angehörigen nur unter engen und im Gesetz normierten Voraussetzungen entziehen.

     

    Weiterführende Hinweise

     

    Quelle: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/enterbung/enterbung_01.html 

    Quelle: ID 42314348