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  • · Nachricht · Testamentsgestaltung

    Basiswissen: Vermächtnis

    | Setzt der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung ein Vermächtnis zugunsten einer Person aus, wird der Vermächtnisnehmer - anders als der Erbe - nicht Rechtsnachfolger des Erblassers. Er profitiert zwar von dem Vermögensvorteil, muss sich aber nicht um die Auseinandersetzung des Nachlasses kümmern oder für etwaige Schulden des Erblassers haften. |

     

    Der Vermächtnisnehmer erwirbt mit dem Erbfall ein Forderungsrecht gegen den Erben (oder je nach Anordnung des Erblassers gegen einen weiteren Vermächtnisnehmer).

     

    Die Anordnung eines Vermächtnisses kann wie folgt formuliert werden:

     

    Musterformulierung

    Mein Neffe … erhält vermächtnishalber einen Geldbetrag in Höhe von …. Der Geldbetrag ist mit meinem Ableben zur Zahlung fällig.

     

     

    Quelle und weitere Einzelheiten unter

    http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/vermaechtnis-oder-erbeinsetzung.html 

    Quelle: ID 42314401