· Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge
Vermögen sichern durch Vertragsgestaltung
von RA Ernst Sarres, FA Erbrecht und Familienrecht, Düsseldorf
| Die vorweggenommene Erbfolge dient dazu, lebzeitig Vermögen auf die folgende Generation zu übertragen. Der Schenker kann dadurch Steuern sparen, der Beschenkte eine Existenzhilfe erhalten. Hierbei sind zivil-, steuer- und bewertungsrechtliche Aspekte zu beachten. Der Beitrag zeigt steuerrechtliche Risiken und wie Sie diese vermeiden können. |
|
T und P sind Geschwister und gleichberechtigte Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses, das T mit seiner Ehefrau F und dem gemeinsamen Kind K bewohnt. P möchte ihren Anteil unentgeltlich auf K übertragen. T schätzt den Wert der Immobilie auf ca. 600.000 EUR bis 800.000 EUR. P beauftragt ihre Anwältin, die Übertragung kosten- und steuergünstig vorzubereiten. |
1. Wert der Immobilie bzw. des Anteils ermitteln
Damit der Schenker bei der vorweggenommenen Erbfolge die Höhe der Schenkungsteuer einschätzen kann, bieten sich verschiedene Wege an.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig