· Fachbeitrag · Höhe des Pflichtteils
So bestimmen Sie den Pflichtteil des Ehegatten
von RA Uwe Gottwald, VRiLG a.D., Vallendar
| In der Praxis ist es oft schwierig, den Pflichtteil von Ehegatten zu bestimmen. Der Beitrag erläutert, wie Sie dessen Höhe richtig ermitteln. |
1. Pflichtteilsberechtigung
§ 2301 Abs. 2 BGB bestimmt, dass auch der Ehegatte pflichtteilsberechtigt i. S. v. § 2301 Abs. 1 BGB ist, wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Voraussetzung für das Pflichtteilsrecht des Ehegatten ist, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Erbfalls rechtsgültig bestanden hat.
2. Ausschluss des Ehegattenerbrechts
Trotz rechtsgültiger Ehe entfällt das gesetzliche Erb- und mit ihm das Pflichtteilsrecht des überlebenden Ehegatten, wenn
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