· Fachbeitrag · Pflichtteilsrecht
Geburtsurkunde reicht zum Nachweis der Anerkennung einer rechtlichen Abstammung
von RiOLG Dr. Andreas Möller, Hamm
| Enterbt ein Großvater nur seinen Sohn und vererbt sein Vermögen einem anderen Erben, steht dem Enkel ein Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch zu. Für das gesetzliche Erbrecht eines Abkömmlings kommt es auf dessen rechtliche Abstammung vom Erblasser an. Der Beweis der rechtlichen Abstammung kann durch die Vorlage einer Geburtsurkunde erbracht werden. |
Sachverhalt
Der Kläger (EN) ist der Enkel des 2011 verstorbenen Erblassers (E). Er hat gegen die Erben des E (die früheren Beklagten zu 1. und 2.) einen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht. Berufungskläger ist alleine der frühere Beklagte zu 2.
E hatte zwei Söhne, den 1990 kinderlos verstorbenen N und den M. M ist der Vater des Klägers. M wurde wegen einer gefährlichen Körperverletzung gegenüber dem E zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. 1989 setzte der E in einem notariellen Testament seine Lebensgefährtin (LG, Beklagte zu 1) und seinen Bruder (B, Beklagter zu 2) zu je 1/2 als Erben ein. Seine beiden Söhne sollten gem. §§ 1938, 2333 BGB enterbt sein. Als wesentliche Gründe für diese Enterbung gab er die Rauschgiftsucht seiner Söhne an. Weiterer Grund waren ihre laufenden Straftaten, insbesondere die rechtskräftige Verurteilung des Sohnes M wegen der an ihm begangenen Körperverletzung.
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