21.01.2021 · Nachricht · Grundbuch
Eidesstattliche Versicherung als Beweismittel für die Nichtannahme eines Vermächtnisses im Grundbuchantragsverfahren
| Eine eidesstattliche Versicherung des Vermächtnisnehmers, er habe das Vermächtnis vor seiner Ausschlagungserklärung nicht angenommen, kann im Grundbuchantragsverfahren als Beweismittel zu berücksichtigen sein (OLG Nürnberg 5.11.20, 15 W 3330/20, Abruf-Nr. 219950 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig