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  • · Fachbeitrag · Haftung

    Anwaltshaftung in der erbrechtlichen Beratung ‒ die wichtigsten „Stolpersteine“ (Teil 3)

    von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a.D., Vallendar

    | In unserer Beitragsreihe zu Pflichten und Haftungsfallen im Rahmeneines erbrechtlichen Mandats befasst sich der folgende Teil schwerpunktmäßig mit der Beratung über die Errichtung eines Testaments. Zudem geht es um ausgewählte Fragen der Testierfähigkeit und Kostenaspekte. |

    1. „Stolpersteine“ bei der Testamentsberatung

    Die Anforderungen an die Beratung über die Errichtung und Gestaltung eines Testaments beruhen zunächst auf allgemeinen Beratungspflichten, hieraus sich sodann besondere Anforderungen für die Testamentsberatung ergeben.

     

    a) Allgemeine Pflichten

    Im Sinne einer richtigen und vollständigen Beratung des Mandanten sind vor allem folgende Punkte zu beachten: