· Fachbeitrag · Vorsorgevollmacht
So können Sie den Missbrauch der Vorsorgevollmacht verhindern
von RA und VRiLG a.D. Uwe Gottwald, Vallendar
| Eine Vorsorgevollmacht wird erteilt, um eine gerichtliche Betreuungsanordnung zu vermeiden. I.d.R. wird der Bevollmächtigte in zahlreichen oder in allen Bereichen der Vermögens- und Personensorge zu einer Vertretung ermächtigt. Eine solche Vorsorgevollmacht kann allerdings auch missbraucht werden. Der Beitrag zeigt, wie Sie dies verhindern können. |
1. Allgemeines
Bei der Vorsorgevollmacht muss zwischen dem Innen- und dem Außenverhältnis unterschieden werden:
- Im Außenverhältnis ist die (Vorsorge-)Vollmacht eine Legitimationsurkunde, die es dem Bevollmächtigten gestattet, sämtliche in der Vollmacht niedergelegten Angelegenheiten/Rechtsgeschäfte für den Vollmachtgeber zu regeln (s.u. II.).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig