23.05.2019 · Fachbeitrag · Arzthaftung
Keine Haftung für Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung
| Ärzte haften nicht, wenn sie einen Patienten, z. B. durch künstliche Ernährung, länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhalten und damit sein Leiden verlängern. Dies hat der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden (BGH 2.4.19, VI ZR 13/18, Abruf-Nr. 208523 ). |
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