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  • · Fachbeitrag · Auch für den Erbrechtler

    Das neue internationale Güterrecht der EU

    | Auf Ehen bzw. eingetragene Partnerschaften, die ab dem 29.1.19 geschlossen bzw. eingetragen wurden, ist die Europäische EhegüterrechtsVO (EuGüVO) bzw. die VO für das Güterrecht eingetragener Partnerschaften (EuPartVO) anzuwenden. Dadurch soll es Ehegatten bzw. Lebenspartnern mit internationalem Hintergrund erleichtert werden, ihr Eigentum zu verwalten und bei Trennung oder Todesfall zu teilen. Da mit der Güterrechtsprägung des deutschen Erbrechts das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht beeinflusst werden kann, sollte auch der Erbrechtler diese VOen kennen. |

     

    Was das konkret für die Beratungspraxis und die Vertragsgestaltung bedeutet, erläutert die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt. Diese enthält einen Überblick über die neuen Vorschriften zur

    • internationalen Zuständigkeit,