· Nachricht · Bestattungsrecht
Geld kann man nicht mit ins Grab nehmen
| Beim Durchblättern der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift ist der Redaktion ein interessanter Beitrag zum Bestattungsrecht aufgefallen: Im Falle einer Feuerbestattung verbleiben nach Einäscherung oftmals Edelmetalle wie Zahngold oder Implantate aus Titan, deren erb- und sachenrechtliche Verwertung nicht geklärt ist. Der Versterbende und der Totenfürsorgeberechtigte sollten sich klar sein, dass sie auf die Verwendung der Wertstoffe entscheidenden Einfluss haben und es nicht außer Acht lassen, hierüber zu bestimmen (Quelle: NJW 12, 2231-2234). |
Quelle: ID 34805430