· Nachricht · BGB, FamFG
Aufgebotsverfahren trotz Nachlasspfleger
| Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts fehlt nicht deshalb, weil für die unbekannten Erben ein Nachlasspfleger bestellt und von diesem die Bewilligung der Löschung des Grundpfandrechts verlangt werden könnte (BGH 14.11.13, V ZB 204/12). |
Volltext unter Abruf-Nr. 140003
Quelle: ID 42479849