Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · EGMR

    Sterbehilfe: Keine Entscheidung in der Sache

    | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich bezüglich eines möglichen Rechts auf Sterbehilfe in Deutschland auf eine formale Beanstandung beschränkt. Er hat entschieden, dass eine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag. Die deutschen Gerichte hätten den Fall nicht ausreichend geprüft. Zur Sachfrage, ob deutsche Behörden einer gelähmten Frau ein tödliches Medikament hätten gewähren müssen, hat das Gericht jedoch keine Stellung genommen (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 19.7.12, 497/09, nicht rechtskräftig). |

     

    Die deutschen Behörden weigerten sich, der Frau des Beschwerdeführers, die querschnittsgelähmt und auf künstliche Beatmung angewiesen war, den Erwerb einer tödlichen Medikamentendosis zu erlauben, die ihr die Selbsttötung ermöglicht hätte.

     

    Der Gerichtshof war der Ansicht, dass die Weigerung der deutschen Gerichte, die Beschwerde über diese Entscheidung in der Sache zu prüfen, gegen die Verfahrensrechte des Beschwerdeführers nach Art. 8 verstieß.

     

    Details zum Fall lesen Sie in der Pressemitteilung des EGMR auf dessen Homepage unter http://www.egmr.org/.

    Quelle: ID 34684050