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  • · Fachbeitrag · Erbbaurecht

    Die (Kosten-)Risiken einer Klage auf Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts

    von RAin Verena Finkenberger, FAin Erbrecht, Würzburg und München

    | Das Erbbaurecht ist an sich schon ein schwieriges Feld, stützt es sich oft auf detaillierte vertragliche Regelungen und ist allenfalls mit dem Recht der WEG vergleichbar. Komplizierter wird es noch, wenn es sich in einen erbrechtlichen Fall einkleidet. Dazu im Einzelnen: |

    1. Ausgangslage

    Die Regelungen im Erbbaurechtsgesetz und im Erbbaurechtsbestellungsvertrag führen zu einer Dreierkonstellation, in der die Interessen nicht weiter auseinander liegen könnten: Dem Erbbauberechtigten ist bei der Veräußerung des Erbbaurechts (§ 5 Abs. 1 ErbbauRG) an einem möglichst hohen Kaufpreis gelegen, dem Kaufinteressenten an einem möglichst geringen Kaufpreis nebst geringem Erbbauzins und der Grundstückseigentümer möchte sich die Veräußerungsabsicht des Erbbauberechtigten regelmäßig zunutze machen und im Zuge seines Einwilligungsvorbehalts den Erbbauzins erhöhen. Geht das Erbbaurecht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf Erben über, müssen diese die Konditionen im Erbbaurechtsbestellungsvertrag zwischen Grundstückseigentümer und Erblasser übernehmen, § 1922 BGB. Sie haben oft ein Interesse daran, das Erbbaurecht zu verkaufen.

     

    • Beispiel

    A und B sind Erben des E. Im Nachlass befindet sich ein Erbbaurecht, das auf dem Grundstück des G liegt. Der Vertrag zwischen E und G gilt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auch für A und B, § 1922 BGB. Er sieht u. a. einen Zustimmungsvorbehalt des G für die Veräußerung des Erbbaurechts vor. A und B möchten es verkaufen. Sie müssen einen Käufer finden, der den Vertrag zum Erbbaurecht übernimmt, und die Erlaubnis von G zum Grundstücksverkauf einholen.