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  • · Fachbeitrag · Erbenfeststellungsklage

    So lässt sich das Alleinerbrecht Ihres Mandanten erfolgreich feststellen

    von RA Uwe Gottwald, VRiLG a.D., Vallendar

    | In der Praxis kommt es vor, dass mehrere Verwandte das Erbrecht im Einzelfall für sich reklamieren. Die Erbfolge kann in einem Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht oder im Wege der Klage vor dem Prozessgericht geklärt werden. Beim Prozessgericht wiederum bestehen zwei Möglichkeiten: entweder wird die Frage, wer im Einzelfall Erbe geworden ist, inzident in einer Leistungsklage, z. B. auf Herausgabe des Erlangten vom Nachlassbesitzer, oder in einer Feststellungsklage geklärt. Der Beitrag zeigt, worauf Sie bei der Feststellungsklage achten müssen. |

    1. Ausgangsfall

    Ist der Rechtsweg in der freiwilligen Gerichtsbarkeit erschöpft, kann gleichwohl noch der ordentliche Rechtsweg beschritten werden.

     

    • Beispiel

    Das Nachlassgericht hat zwei Testamente nach dem verwitweten Vater V des Mandanten M eröffnet. Im ersten Testament aus 2012 sei er, der einzige Abkömmling, als Alleinerbe eingesetzt, im zweiten Testament aus 2016 dagegen die Haushaltshilfe B. B habe bereits erfolgreich einen Alleinerbschein beantragt. Das OLG habe seine Beschwerde zurückgewiesen. Er hält die Entscheidungen für falsch, weil der V bei der Errichtung des Testaments 2016 wegen einer Demenz vom Alzheimertyp testierunfähig gewesen sei. Er fragt, was er tun könne.