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  • 27.07.2016 · Fachbeitrag · Erbengemeinschaft

    Auflösen einer Erbengemeinschaft

    | Eine Erbengemeinschaft kann nicht dadurch aufgelöst werden, dass Miterben sämtliche gesamthänderisch gebundenen Miteigentumsanteile zu gleichen Bruchteilen auf mehrere Erwerber übertragen (BGH 22.10.15, V ZB 126/14, ZEV 16, 84 = FamRZ 16, 212, Abruf-Nr. 182510 ). |