27.07.2016 · Fachbeitrag · Erbengemeinschaft
Auflösen einer Erbengemeinschaft
| Eine Erbengemeinschaft kann nicht dadurch aufgelöst werden, dass Miterben sämtliche gesamthänderisch gebundenen Miteigentumsanteile zu gleichen Bruchteilen auf mehrere Erwerber übertragen (BGH 22.10.15, V ZB 126/14, ZEV 16, 84 = FamRZ 16, 212, Abruf-Nr. 182510 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig