03.02.2025 · Nachricht · Erbscheinverfahren
Keine finale Zuständigkeit des Rechtspflegers in streitigen Fällen
| Das OLG München (18.12.24, 33 Wx 153/24 e, Abruf-Nr. 246037 ) hat sich mit folgender Zuständigkeitsthematik befasst: Eine ledige und kinderlose Erblasserin setzte mit eigenhändigem Testament von Anfang 2020 die Tochter T eines Cousins als Alleinerbin ein. Nach dem Tod der E beantragte die T einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein. Das Nachlassgericht – in Gestalt des Rechtspflegers – wies den Antrag ohne weitere Anhörung des Sachverständigen und auch ohne Beteiligung eines Richters zurück. |
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