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  • · Nachricht · Erbunwürdigkeit

    Beweiserhebung bei substanziiertem Vortrag

    | Der Richter muss über ein substanziiertes Vorbringen Beweis erheben und weitere Einzelheiten ermitteln ( BGH 12.9.12, IV ZR 177/11 ). |

     

    Die Angehörigen des Erblassers legen im Verfahren um die Erbunwürdigkeit der eingesetzten Alleinerbin dar, dass die Alleinerbin dem Erblasser erhebliche Alkoholmengen einflößte und in diesem Zustand seinen Tod durch Ersticken herbeiführte. Ein Beweisangebot der Angehörigen hierzu darf das Berufungsgericht nicht ablehnen.

     

    Die Mutter und Schwestern des Verstorbenen machen die Erbunwürdigkeit der Beklagten durch Klage geltend. Die Beklagte begehrt widerklagend die Feststellung, Alleinerbin zu sein.

     

    Das Berufungsgericht hat die Klage abgelehnt. Die Revision führt zur Aufhebung und Rückverweisung.

     

    Die Entscheidung finden Sie auf der Seite des BGH unter der Suche des Aktenzeichens:

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en

    Quelle: ID 36453490