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  • · Nachricht · EuGH

    Streit um ein Recht auf Vergessenwerden

    | Eine interessante Frage im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass: Es geht um die Auslegung der europäischen Richtlinie 95/46 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Kann der Internetkonzern Google gezwungen werden, einen Link zu einer Website zu entfernen? Der Generalanwalt des EuGH wird heute eine Empfehlung abgeben und seine Schlussanträge stellen. In einigen Monaten wird das Gericht entscheiden. |

     

    Ein Spanier hat Google auf Löschung eines Links zu einer Website, auf der die Zwangsversteigerung seines Hauses aus dem Jahr 1998 angezeigt wird, verklagt. Ein spanisches Gericht hat den EuGH angerufen, um zu erfahren, ob Google gemäß spanischem Datenschutzrecht gezwungen werden kann, den Link zu entfernen.

     

    Laut Google bestehe kein Löschzwang: Der Suchmaschinenbetreiber sei nur Vermittler und kein Herausgeber von Informationen. Google könne den Inhalt auf den Websites nicht auf Rechtmäßigkeit prüfen. Ein Zwang zur Entfernung bestimmter Links verstieße gegen die Informations- und Meinungsfreiheit. Der Betroffene macht geltend, die Sache sei seit langem erledigt und habe keine Bedeutung mehr.

     

    Die Datenschutzbehörde gab dem Antrag des Betroffenen auf Löschung seiner Daten gegenüber Google statt. Google wehrt sich nun vor einem spanischen Gericht gegen die Löschungsanordnung.

    Quelle: ID 40215030