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  • · Nachricht · FAO

    Gesamtdauer der FAO-Fortbildung beträgt künftig 15 statt bisher 10 Stunden

    | In der 5. Sitzung der 5. Satzungsversammlung bei der BRAK am 6./7.12.13 in Berlin wurde Folgendes beschlossen: § 15 Abs. 3 FAO wird wie folgt neu gefasst: Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. |

     

    § 15 FAO erhält zudem einen neuen Abs. 4. Darin ist geregelt, dass bis zu fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.

     

    Quelle: (http://www.brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/5sv/beschluesse_5_sitzung_5sv_internet.pdf)

    Quelle: ID 42468077