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  • · Nachricht · Fortbildung

    Mediation und Pflichtteil

    | Auch im Bereich des Erbrechts bietet das Verfahren der Mediation als Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung etliche Vorteile. Durch das Mediationsgesetz ist die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ nun gesetzlich verankert. Unter anderem bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen kann die Mediation Konflikte vermeiden. |

     

    Es gilt einige Besonderheiten zu beachten. Die Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergän-zungsansprüchen kann nur innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Kenntnis des Erbfalles und der Enterbung erfolgen. Es ist nicht selten, dass innerhalb dieser Frist eine Einigung nicht erfolgt und der Berechtigte sich genötigt sieht, zur Unterbrechung der Verjährung eine Klage einzureichen.

     

    Die Einleitung eines Mediationsverfahrens bietet über § 203 BGB eine Alternative, den Schutz vor drohender Verjährung herbeizuführen und ggfls. doch noch zu einer einverständlichen und kostengünstigeren Lösung zu kommen.

     

    Termine und weitere Infos erhalten Sie beim Bundesverband Mediation e.V.

    http://www.bmev.de/

     

    Informieren Sie sich auch auf der Homepage des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten e.V.!

    http://www.erbrechtsmediation.info/mediation_und_erbrecht.html

    Quelle: ID 38298950