01.07.2019 · Fachbeitrag · Friedhofssatzung
Keine Aufkleber auf dem Friedhof erlaubt
| Ein Werbeverbot auf dem Friedhof aufgrund einer Friedhofssatzung kann auch Blumenvasen mit Werbeaufdruck erfassen. Bei Abgabe oder Verkauf solcher Vasen ist auf das Verbot hinzuweisen (OLG Koblenz 28.1.19, 9 W 648/18, Abruf-Nr. 209211 ). |
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