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  • 07.03.2016 · Fachbeitrag · GNotKG

    Miterben: Zweiter Grundbucheintrag ist gebührenpflichtig

    | Die Gebührenbefreiung nach Anmerkung 1 S. 2 zu Nr. 14110 KV GNotKG gilt nur, wenn Miterben als Eigentümer eingetragen werden, ohne dass zuvor die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen war. Wurde zunächst die Erbengemeinschaft eingetragen, ist die folgende weitere Eintragung eines oder mehrerer Erben aufgrund Erbauseinandersetzung nicht mehr gebührenbefreit (OLG München 10.2.16, 34 Wx 425/15, Abruf-Nr. 146493 ). |