26.04.2019 · Fachbeitrag · Grundbuch
Abwicklungsvollstreckung beendet – Grundbuch unrichtig
| Bei einer angeordneten Abwicklungsvollstreckung (§ 2203 BGB) endet das Amt des Testamentsvollstreckers durch vollständige Erledigung sämtlicher ihm zugewiesener Aufgaben (Palandt/Weidlich, BGB, 78. Aufl., § 2225 Rn. 3). Der Unrichtigkeitsnachweis ist gem. § 29 Abs. 1 GBO durch öffentliche Urkunden zu führen, soweit die Umstände nicht beim Grundbuchamt offenkundig sind (OLG München 30.1.19, 34 Wx 181/18, Abruf-Nr. 208008 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig