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  • · Fachbeitrag · Grundbuchsache

    Amtswiderspruch wegen angeblicher Nacherbfolge

    von RA Dr. Gudrun Möller, FA Familienrecht, Münster

    | Das OLG München hat sich mit dem Amtswiderspruch wegen angeblicher Vor- und Nacherbfolge befasst. Der Beitrag zeigt, worauf es ankam. |

    Sachverhalt

    Im Grundbuch (GB) war die Witwe W als Eigentümerin eingetragen. Grundlage bildete ein Erbvertrag mit ihrem Ehemann M und die Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts. M und W hatten im Güterstand der Gütergemeinschaft gelebt. W verstarb. Ihr Neffe wurde aufgrund notariellen Testaments und Eröffnungsniederschrift als Eigentümer eingetragen. Die Nichte N (Beteiligte) hat beim Grundbuchamt (GBA) die Eintragung eines Widerspruchs angeregt: Die W sei Vorerbin gewesen, sie die Nacherbin. Der Erbvertrag lautet u. a. wie folgt:

     

    • Inhalt des Erbvertrags
    • 1) ...habe ich, M, zum Vorbehaltsgut die Grundstücke ... übertragen erhalten.
    • 2) Für den Fall, dass ich, M, vor meiner Ehefrau ableben sollte, ist meine Ehefrau W hinsichtlich dieser beiden Grundstücke nur Vorerbin, die von allen gesetzlichen Beschränkungen, soweit möglich, befreit ist. Nacherbin ist insoweit mit dem Ableben der Vorerbin meine Nichte N ... (die Beteiligte).
    • 3) Sollte ich, M, der Letztversterbende von uns sein, bzw. mit meiner Ehefrau gleichzeitig ableben, so sind die Erben, ..., verpflichtet, diese beiden Grundstücke als Vermächtnis bzw. Vorausvermächtnis auf die N schenkungsweise zu übertragen und aufzulassen, ...
    • 4) Klarstellen möchten wir, dass wir uns bereits mit früherer letztwilliger Verfügung gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben, und dies insoweit durch vorstehende Vereinbarungen einschränken.