· Fachbeitrag · Grundbuchsache
Amtswiderspruch wegen angeblicher Nacherbfolge
von RA Dr. Gudrun Möller, FA Familienrecht, Münster
| Das OLG München hat sich mit dem Amtswiderspruch wegen angeblicher Vor- und Nacherbfolge befasst. Der Beitrag zeigt, worauf es ankam. |
Sachverhalt
Im Grundbuch (GB) war die Witwe W als Eigentümerin eingetragen. Grundlage bildete ein Erbvertrag mit ihrem Ehemann M und die Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts. M und W hatten im Güterstand der Gütergemeinschaft gelebt. W verstarb. Ihr Neffe wurde aufgrund notariellen Testaments und Eröffnungsniederschrift als Eigentümer eingetragen. Die Nichte N (Beteiligte) hat beim Grundbuchamt (GBA) die Eintragung eines Widerspruchs angeregt: Die W sei Vorerbin gewesen, sie die Nacherbin. Der Erbvertrag lautet u. a. wie folgt:
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