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  • 27.04.2015 · Fachbeitrag · Handelsregister

    Kein Testamentsvollstreckervermerk in GmbH-Gesellschafterliste

    | Das Registergericht darf prüfen, ob die Gesellschafterliste den formalen Anforderungen des § 40 GmbHG entspricht, und darf bei Beanstandungen die Entgegennahme verweigern. Ein Testamentsvollstreckervermerk gehört nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Angaben in der Gesellschafterliste gem. § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG und ist damit eine unzulässige Angabe (BGH 24.2.15, II ZB 17/14, n.v., Abruf-Nr. 175954 ). |