· Fachbeitrag · Hinterbliebenenansprüche
Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen
von RD a.D. Michael Marfels, Nordkirchen
| Beim Tode eines Menschen haben Hinterbliebene häufig einen Anspruch auf eine Geldzahlung. So soll etwa das Sterbegeld (Beerdigungszuschuss oder Sterbe-(bei)-hilfe) die Aufwendungen der Bestattung eines Verstorbenen ersetzen. Nachdem das Sterbegeld ab dem 1.1.04 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehört, besteht der Anspruch hierauf nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Als weitere Leistungen kommen u. a. Rentenzahlungen in Betracht. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über solche Leistungen und die jeweils Anspruchsberechtigten. |
1. Sterbegeld bei Angestellten des öffentlichen Dienstes
§ 23 Abs. 3 der jeweiligen Tarifverträge des Bundes, der Länder und der Gemeinden regelt: Beim Tod von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nicht geruht hat, wird der Ehegattin / dem Ehegatten (auch bei eingetragenen Lebenspartnern i. S. d. LebenspartnerschaftsG) oder den Kindern ein Sterbegeld gewährt. Das Sterbegeld wird für den Sterbemonat und für zwei weitere Monate, insgesamt also für drei Monate i. H. d. Tabellenentgelts der/des Verstorbenen gezahlt.
MERKE | Diese Zahlung muss von den Hinterbliebenen nicht gesondert beantragt werden. |
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