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  • · Nachricht · Internationales

    Heute tritt die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft

    | Heute, am 17.8.15, tritt die EU ErbVO in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft, außer in Großbritannien, Irland und Dänemarkt. |

     

    Die VO regelt, welches nationale Erbrecht auf einen Erbfall mit Auslandsberührung anzuwenden ist. Sie bestimmt, welches Gericht oder welche sonstige Stelle in diesen Fällen zuständig ist. Neu ist im deutschen Recht, dass die allgemeine Gerichtszuständigkeit an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Erbfalls anknüpft.

     

    Neu ist auch das Europäische Nachlasszeugnis. Dabei handelt es sich um eine unionsweit gültige, einheitliche Bescheinigung über die Rechtsstellung als Erbe und ggf. Vermächtnisnehmer, die etwaige Zuweisung bestimmter Vermögenswerte an Erben und Vermächtnisnehmer sowie die Befugnisse als Testamentsvollstrecker, um grenzüberschreitende Nachlassabwicklungen zu vereinfachen.

     

    Informieren Sie sich dazu anhand der Sonderausgabe „Europäische Erbrechtsverordnung 2012 in Kraft“ von Erbrecht effektiv.

     

    Mehr dazu, wie Sie die Sonderausgabe erhalten können unter https://www.iww.de/ee/bestellung.

    Quelle: ID 43554461