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  • · Nachricht · Kapitalmarktrecht

    BGH entschied gegen englischen Lebensversicherer Clerical Medical

    | Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied am 11.7.2012 in mehreren Verfahren (AZ: IV ZR 122/11, 151/11, 164/11, 271/10 und 286/10) über Ansprüche geprellter Anleger, die kreditfinanzierte Lebensversicherungsverträge des Typs „Wealthmaster Noble“ bei dem englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. abgeschlossen hatten. |

     

    Eigentümer von Clerical Medical ist die britische Großbank Lloyds. Die Anleger kauften um die Jahrtausendwende eine kreditfinanzierte anteilsgebundene Lebensversicherung. Ihnen wurden laufende Ausschüttungen, die über den Zinsen für die Darlehen liegen sollten, versprochen. Doch die Erträge blieben deutlich unter den Erwartungen zurück. Die Versicherungsnehmer fühlten sich durch die unrealistischen Renditezusagen getäuscht und forderten die Rückabwicklung der Verträge oder die Erfüllung der versprochenen Ausschüttungen. Bundeweit sind über 1000 Verfahren anhängig, mit etwa 40 Verfahren befasst sich der BGH.

     

    Clerical Medical wies die Schuld von sich. Die Verträge seien durch Untervermittler, sprich Makler, geschlossen worden. Der BGH sah jedoch eine unzureichende Aufklärung der Anleger und einen möglichen Schadensersatz- und Erfüllungsanspruch. Clerical Medical muss sich das Verhalten der Untervermittler nach § 278 BGB zurechnen lassen. Die wirtschaftlichen Nachteile seien schon bei Vertragsschluss offensichtlich gewesen. Der Zivilsenat verwies zur erneuten Verhandlung an die Berufungsgerichte, die zuvor Erfüllungsansprüche aber keine Schadensersatzansprüche zugesprochen hatten.

     

    In jedem Verfahren muss nun per Beweisaufnahme geklärt werden, ob genügend aufgeklärt wurde und von welchen Voraussetzungen die Versicherungsnehmer ausgingen.

     

    BGH Pressemitteilung vom 11.7.12 unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&sid=5ad4fb6d8857cb7317be49c7ed3a2f7f&nr=60898&pos=0&anz=6

    Quelle: ID 35312310