24.05.2022 · Nachricht · Kostenverteilung
Kostentragungspflicht im streitigen Erbscheinsverfahren
| Das Maß des Obsiegens oder Unterliegens ist lediglich einer von mehreren Gesichtspunkten bei der Ermessensentscheidung nach § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG (OLG Bamberg 10.1.22, 2 W 30/21, Abruf-Nr. 227574 ). |
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