· Fachbeitrag · Leitfaden für den Mandanten
Vom Todesfall bis zur Beerdigung
von RA Uwe Gottwald, VRi LG a.D., Vallendar
| Beim Todesfall müssen die Hinterbliebenen viele Aufgaben und Formalitäten erledigen. Der Beitrag enthält einen Leitfaden für den Mandanten |
1. Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Regelungen für die Beerdigung finden sich vorwiegend in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer (https://www.iww.de/sl533). Diese Gesetze regeln neben der Bestattung in Form der Erd- und Feuerbestattung auch die Anlegung und Unterhaltung von Bestattungs- und Grabstätten, sowie das Leichenwesen und den Umgang mit den Leichen. Die Bestattungsgesetze werden u.a. durch das Personenstandsgesetz (PStG) und das Gesetz über die Feuerbestattung sowie die VO zur Durchführung des Feuerbestattungsgesetzes ergänzt.
2. Anzeigepflichten Im Todesfall
Der Tod eines Menschen ist gemäß § 28 PStG demjenigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod des Menschen eingetreten ist, spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet ist gemäß § 29 Abs. 1 PStG
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