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  • · Nachricht · Mediation und Erbrecht

    Durch konstruktive Gespräche zum Ziel

    | Die Mediation gewinnt als Methode der gewaltfreien Konfliktbearbeitung immer mehr an Bedeutung. Am 21.7.2012 beschloss der Bundestag einstimmig das neue Mediationsgesetz (MediationsG), das am 26.7.2012 in Kraft trat. Auch im Bereich des Erbrechts verspricht die Anwendung der Mediation oder jedenfalls ihrer methodischen Ansätze und Überlegungen, relativ schnell eine win-win-Situation herbeizuführen. |

     

    Einem Testamentsvollstrecker wird es beispielsweise helfen, den in der letztwilligen Verfügung regelmäßig nur rudimentär enthaltenen Erblasserwillen zu ermitteln. Erfolgsversprechend dürften hier etwa persönliche Gespräche mit den Erben oder mit den Anbietern betroffener Finanzprodukte sein. Die Motive des Erblassers sollten bestmöglich erforscht, festgehalten und in einen Gesamtzusammenhang eingeordnet werden. Die regelmäßig emotional aufgeladene Situation in einer Erbengemeinschaft wird durch den Einsatz solchen Methodenwissens aufgelockert, die Funktionsfähigkeit der Erbengemeinschaft bleibt gewährleistet, und bestenfalls kann eine für alle Seiten akzeptable erbrechtliche Lösung gefunden werden. Als zertifizierter Mediator nach § 5 Abs. 2 MediationsG darf jedoch nur agieren und sich bezeichnen, wer eine den Anforderungen des Gesetzes genügende Ausbildung abgeschlossen hat.

     

    Weiteres zur Mediation unter: www.bmev.de/,

    zum Mediationsgesetz unter:http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mediationsg/gesamt.pdf

    Quelle: ID 35312660