27.04.2015 · Fachbeitrag · Miterben
Kündigung eines Darlehens mit Mehrheitsentscheidung
| Jedenfalls in Fällen der Ausübung von Gestaltungsrechten im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses ist eine Mehrheitsentscheidung der Erbengemeinschaft im Rahmen eines Verfügungsgeschäfts – z.B. der Kündigung eines Vertrags – gem. § 2040 Abs. 1 BGB zulässig, wenn es sich um eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung nach § 2038 Abs. 1 S. 2 HS. 1 BGB handelt (BGH 3.12.14, IV ZA 22/14, FamRZ 15, 497, Abruf-Nr. 173969 ). |
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