21.08.2017 · Fachbeitrag · Nacherbschaft
Genehmigung der Übertragung einer Nacherbenanwartschaft
| Der befreite Vorerbe hat für sich und als vollmachtsloser Vertreter für die Nacherben in einer notariellen Urkunde die Übertragung der Nacherbschaft auf sich gegen Zahlung eines Geldbetrags erklärt. Nach dem Tod des Vorerben haben die Nacherben dieses Geschäft genehmigt. Diese Genehmigungen wirken auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück. Dass der Nacherbfall eingetreten ist, ist unschädlich (OLG Hamm 23.2.17, I-15 W 463/16, Abruf-Nr. 195073 ). |
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