· Fachbeitrag · Nachlasszeugnis
Kriterien zur Zuständigkeit für die Ausstellung des europäischen Nachlasszeugnisses
von RA Dr. Christoph Goez, FA Erbrecht und FA Steuerrecht,ALPMANN FRÖHLICH RA-GmbH, Münster
| In einem Verfahren vor dem OLG Hamm war die Frage zu klären, ob ein deutsches Nachlassgericht für das beantragte europäische Nachlasszeugnis ‒ im Hinblick auf eine Immobilie in Spanien ‒ zuständig sei. Hierzu stellte mit dem OLG Hamm soweit ersichtlich erstmals ein deutsches OLG Kriterien auf. |
Sachverhalt
Der Erblasser verstarb im April 2017 in Spanien. Dort war er Eigentümereiner großzügigen Immobilie. Testamentarisch hatte er verfügt, im Garten der Immobilie vergraben zu werden.
Bis 2011 lebte der Erblasser im Wesentlichen im Münsterland. Schon in den Jahren 2012 und 2013 hielt er sich aber nur ein bis zwei Monate im Jahr in Deutschland auf. Deutlich längere Aufenthalte in Deutschland waren anschließend durch Untersuchungen und operative Behandlungen einer Tumorerkrankung bedingt. Insbesondere im Jahr 2016 kam es zu längeren Aufenthalten in Deutschland, die teilweise mit stationären Krankenhausaufenthalten einhergingen. Im Oktober 2016 ließ sich der Erblasser nach Spanien transportieren, wo er ein halbes Jahr später verstarb.
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