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  • · Nachricht · Notarrecht

    Abschaffung der „weißen Karteikarten“ im Nachlassverfahren

    | Am 01.03.13 haben die Länder das Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren gebilligt. Das vom Bundesrat eingebrachte Gesetz soll die erbrechtlichen Ansprüche nicht-ehelicher und einzeladoptierter Kinder besser schützen und eine bestehende Lücke schließen.  |

     

    Künftig werden die sogenannten „weißen Karteikarten“, auf denen die Geburt dieser Kinder im Standesamt registriert ist, in das zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführt. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

     

    Zu der Nachricht gelangen Sie auch über die Homepage der Deutschen Anwaltsnotare:

    www.anwaltsnotarkammern.de/abschaffung-der--22weissen-karteikarten-22-im-nachlassverfahren-_457.html

    Quelle: ID 39379970